Schienenherstellung

Individuelle Schienenversorgung in unserer Praxis
Parallel zur Handtherapie hat sich die Schienenbehandlung und -versorgung seit ihren Anfängen deutlich weiterentwickelt und ist schon lange ein fester Bestandteil auf dem Gebiet der Handchirurgie und Handtherapie.
 Die Versorgung mit thermoplastischen Schienen ist essenzieller Bestandteil einer erfolgreichen therapeutischen Nachsorge nach Operationen und bei Erkrankungen der Hand.

Die Schienen, auch Orthesen genannt, finden häufig bei Überlastungssymptomen, nach Verletzungen, Operationen oder Erkrankungen (z.B. bei Rheuma) an den Fingern, der Hand, dem Handgelenk oder am Arm Einsatz.

Wieso individuell angepasste Schienen?
Für einen optimalen Behandlungserfolg passen wir unsere Schienen für jeden Patienten individuell an. Hierfür verwenden wir ausschließlich hochwertige thermoplastische Materialien, die eine optimale Passform ermöglichen. Dabei berücksichtigen wir anatomische Besonderheiten genauso, wie die betreffenden Verletzungen oder Erkrankungen. Die Schienen können jederzeit durch uns überprüft, korrigiert, verändert oder angepasst werden.

Statische Schienen
Statische Lagerungsschienen bestehen aus unbeweglichen Teilen und sollen ruhigstellen, entlasten, Schmerzen lindern, Ödeme reduzieren, Narbenverhärtungen verhindern oder Muskelverkürzungen korrigieren.

Lagerungsschiene in Intrinsic - Plusstellung

Schiene zur Handgelenklagerung

Mittelhandumgreifende Fingerlagerung  mit dorsalem Fingersteg

Daumenfunktionsschiene

Lagerungsschiene für das Handgelenk von dorsal

Fingerlagerungsschienen

Verordnung einer Schiene
Individuell angepasste Schienen werden innerhalb einer ergotherapeutischen motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung angefertigt.

Die „ergotherapeutische temporäre Schiene“, wie es im Heilmittelkatalog heißt, stellt dabei immer eine therapieergänzende Maßnahme dar (§40 HeilM-RL) und ist damit kein Hilfs- sondern ein Heilmittel.

Soll die individuell angepasste Schiene über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, muss dem Ergotherapeuten eine entsprechende ärztliche Verordnung per Heilmittelverordnung 13 vorliegen.

Ergotherapeutische Schienen besitzen keine Hilfsmittelnummern und sind somit nicht als Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet.

Für Patienten sind die Schienen zuzahlungsfrei und belasten das Budget des verordnenden Arztes nicht (im Gegensatz zur Heilmittelbehandlung). Die Abrechnung erfolgt über eine von zwei Positionsnummern, entsprechend der Höhe der Kosten mit oder ohne Kostenvoranschlag.


Spiegeltherapie -->